Reitbuch

Reitschule Bahm

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule Bahm

Reitschulvertrag

§ 1 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und wird unbefristet abgeschlossen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Reitschule hat bei besonders unsportlichem Verhalten des Reitschülers gegenüber anderen Reitschülern oder den Lehrpferden das recht, eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages geeignete Reitpferde und Reitlehrer, sowie Vertretungen für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Vergütung

Die vom Reitschüler zu zahlende Vergütung für Reitstunden richtet sich nach dem Preisaushang.

Der Monatsbeitrag ist in Form eines Dauerauftrages ( bis zum 5. eines Monats ) oder Bar ( in der ersten Woche des Monats ) zu zahlen.

Sollte der Reitschüler, der seinen Monatsbeitrag bar bezahlt in der ersten Woche nicht am Unterricht teilnehmen ist der Monatsbeitrag unverzüglich zu überweisen.

Der oben genannte Reitschüler bekommt eine feste mit dem Reitlehrer abgesprochene Reitstunde pro Woche.

Zugrunde gelegt werden hierbei maximal 52 Reitstunden pro Jahr und Reitschüler.

Ausritte und Springstunden sind gesondert über Wertkarte zu buchen und bei Teilnahme in bar zu entrichten.

Preisänderungen werden rechtzeitig in Schriftform dem Reitschüler mitgeteilt.

§ 4 Verhinderung des Reitschülers

Die Reitschüler werden um regelmäßigen Besuch des Reitunterrichts gebeten.

Der Reitschüler hat sich mind. 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde zur Vorbereitung des Schulpferdes im Stall einzufinden, sowie nach Bedarf nach der Reitstunde die Zeit einzuplanen sein Pferd zu versorgen.

Verhinderungen sind 24 Stunden im Voraus mitzuteilen.

Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin.

Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunde wird nicht gewährt.

Sollte der Reitschüler durch Krankheit oder Sonstiges längere Zeit ausfallen, so wird trotzdem der Monatsbeitrag fällig.

Die ausgefallenen Reitstunden können bei Wiederteilnahme am Reitunterricht nachgeholt werden.

An Feiertagen finden keine Reitstunden statt, diese können nicht nachgeholt werden.

Im Monat August finden aufgrund der Sommerferien keine Reitstunden statt.

Reitstunden, die aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Hitze etc.) ausfallen müssen, können nicht nachgeholt werden.

Sollte voraus zu sehen sein dass der Reitschüler länger als 4 Wochen den Unterricht nicht besuchen kann, verringert sich der Monatsbeitrag im Folgemonat um die Hälfte ( Anspruch auf den reservierten Platz. ) Für diese Monate werden 2 Nachholstunden pro Monat gutgeschrieben.

Nachholstunden können nur mit Einwilligung des Reitlehrers und besonderem Grund verrechnet werden.

§ 5 Haftung

Die Reitschule haftet im Rahmen der Reitleherhaftpflichtversicherung. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung wird empfohlen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung. Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Geländes der Reitanlage auf eigene Gefahr. Über die Reitstunde hinaus besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule.

Eltern haften für ihre Kinder.

Der Reitschüler ist verpflichtet, sich durch geeignete Kleidung wie feste Schuhe mit Shaps oder Stiefelschaft bzw. Reitstiefeln, oder zumindest festes Schuhwerk mit Absatz und langen bequemen Hosen und durch das Tragen einer Schutzkappe vor Verletzungen zu schützen. Das Tragen eines Rückenprotektors wird empfohlen und ist bei Minderjährigen im Gelände und in der Springstunde Pflicht.

Die Koppeln, sowie die Pferdeausläufe sind nur nach Anweisung des Reitlehrers oder der Vertretung zu betreten.

Nach Versorgung des Pferdes sind die Pferdeboxen unverzüglich zu verlassen.

§ 6 Kündigung des Vertrages

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende und ist der Reitschule in schriftlicher Form mit zu teilen.

Aufgelaufene Nachholstunden können nicht verrechnet werden. Vorhandene Nachholstunden sind bis spätestens 6 Wochen nach Kündigung des Vertrages zu vereinbaren, ansonsten verfallen diese.